Für Fachgruppen
Gesetzliche Anforderungen bei Beauftragung von Laborleistungen
Sehr geehrte Einsenderinnen und Einsender,
aufgrund der Regelungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) bitten wir Sie, auf dem Überweisungsschein für Laboratoriumsleistungen immer alle beauftragten Leistungen vollständig anzugeben.
Hierzu verweisen wir auf die Anlage 2 (Erläuterungen zur Vereinbarung über die Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung) zum BMV-Ärzte bzw. EKV, dort heißt es unter Nr. 7: der überweisende Vertragsarzt hat die Auftragsleistungen im Auftragsfeld nach Art und Umfang konkret zu bezeichnen (Angabe der Gebührennummer oder der präzisen Leistungsbezeichnung). Der die Auftragsleistung ausführende Arzt darf nur die Untersuchungen durchführen, die im Auftragsfeld angegeben sind.
Die Bezeichnungen der Untersuchungsbereiche bzw. Profile auf unserem Auftragsformular dienen der Vereinfachung in der Praxis und dürfen nicht bzw. nicht alleine als zu beauftragende Leistungen auf dem offiziellen Überweisungsschein angegeben werden.
Beispiel für einen korrekt ausgefüllten Überweisungsschein für Ärzte
Beispiel für einen korrekt ausgefüllten Überweisungsschein für Hebammen
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